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Arbeitsrecht
26.07.2013
Arbeitsrecht
BAG: Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

Das BAG hat mit Urteil vom 26.3.2013 - 1 AZR 857/11 - entschieden: Eine Sozialplanregelung, nach der sich die Abfindungshöhe nach der Formel Bruttomonatsvergütung x Betriebszugehörigkeit x Faktor bestimmt und die vorsieht, dass Arbeitnehmer nach vollendetem 62. Lebensjahr eine Mindestabfindung von zwei Bruttomonatsverdiensten erhalten, verstößt nicht gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters.

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