BAG: Sozialplan – Gleichbehandlung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2010 – 1 AZR 279/09 – wie folgt: Es verstößt grundsätzlich nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG, wenn die Betriebsparteien nur die Arbeitnehmer in den Geltungsbereich eines Sozialplans einbeziehen, die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.