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Arbeitsrecht
15.04.2014
Arbeitsrecht
BAG: Sozialkassen - Beitragspflicht - Brandschadensanierung, Schadstoffentsorgung - Darlegungslast - Bestreiten mit Nichtwissen

Das BAG hat mit Urteil vom 15.1.2014 - 10 AZR 415/13 - entschieden: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten iSd. § 1 VTV verrichtet werden, obliegt der Sozialkasse. Liegt ein entsprechender Tatsachenvortrag der Sozialkasse vor, hat sich der Arbeitgeber hierzu nach § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO vollständig und wahrheitsge-mäß unter Angabe der maßgeblichen Tatsachen zu erklären. Ihm obliegt regelmäßig die Last des substanziierten Bestreitens, weil die Sozialkasse außerhalb des Ge-schehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzu-muten sind. Ohne Verstoß gegen die Wahrheitspflicht darf eine Partei die Behauptung der Gegenpartei bestreiten, wenn ihr subjektiver Wissensstand darauf schließen lässt, die erhobene Behauptung sei unwahr. Lässt dagegen ihr subjektiver Wissensstand diesen Schluss nicht zu, so darf sie nicht bestreiten. Sie darf sich auch nicht mit Nichtwissen erklären, wenn sie eigene Kenntnisse hat, die für die Wahrheit der Behauptung sprechen.

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