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Arbeitsrecht
29.11.2011
Arbeitsrecht
BAG: Soziale Schutzbedürftigkeit arbeitnehmerähnlicher Person

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.6.2011 – 9 AZR 820/09 – wie folgt: Ein arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter der Deutschen Welle ist nicht mehr sozial schutzbedürftig i. S. d. § 3 TVaP i. d. F. vom 29.6.2004, wenn er im tariflich festgelegten Zeitraum Einkünfte aus Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 74 000,00 Euro brutto erzielt. Dazu ist bei einer selbstständig ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht auf die Höhe der erzielten Bruttoeinnahmen abzustellen, sondern es sind die nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinne maßgebend.

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