BAG: Sozialauswahl – Bezug von Regelaltersrente
Das BAG hat mit Urteil vom 27.4.2017 – 2 AZR 67/16 wie folgt entschieden:
Ein regelaltersrentenberechtigter Arbeitnehmer ist in einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.