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Arbeitsrecht
05.06.2012
Arbeitsrecht
BAG: Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 - wie folgt: Die gesetzliche Vorgabe in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, das Lebensalter als eines von mehreren Kriterien bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, und die durch § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eröffnete Möglichkeit, die Auswahl zum Zweck der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur innerhalb von Altersgruppen vorzunehmen, verstoßen nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung und dessen Ausgestaltung durch die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000.

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