BAG: Sonntagszuschlag - Tarifauslegung
Das BAG hat mit Urteil vom 25.9.2013 - 10 AZR 258/12 - entschieden: Ein Sonntagszuschlag nach § 7 Ziff. 2.2 Buchst. a iVm. § 6 Ziff. 3 MTV wird nicht geschuldet, wenn die Arbeit ausschließlich montags von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu erbringen ist.