R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
02.01.2012
Arbeitsrecht
: Sonderzahlung - Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • In der Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehalts mit einem Widerrufsvorbehalt
    liegt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der Klausel führender Verstoß gegen das
    Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).

  • Folgt die Intransparenz einer vertraglichen Regelung und damit ihre Unwirksamkeit
    nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB gerade aus der Kombination zweier
    Klauselteile, kommen die Annahme einer Teilbarkeit der Klausel und ihre teilweise
    Aufrechterhaltung nicht in Betracht. Das ist unabhängig davon, ob die einzelnen
    Klauselteile isoliert betrachtet wirksam wären.

  • Ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der alle zukünftigen Leistungen unabhängig
    von ihrer Art und ihrem Entstehungsgrund erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer
    regelmäßig unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2
    BGB und ist deshalb unwirksam.

stats