BAG: Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung
Das BAG hat mit Urteil vom 13.1.2016 – 10 AZR 42/15 – wie folgt entschieden:
Der in § 2.2 TV SoZa verwendete Begriff „Monatsverdienst“ entspricht dem nach § 6.1.1 MTV als „Mindestverdienst“ garantierten Alterssicherungsbetrag, wenn und soweit der laufende Verdienst niedriger als der Alterssicherungsbetrag ist.