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Arbeitsrecht
04.04.2016
Arbeitsrecht
BAG: Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

Das BAG hat mit Urteil vom 13.1.2016 – 10 AZR 42/15 – wie folgt entschieden:

Der in § 2.2 TV SoZa verwendete Begriff „Monatsverdienst“ entspricht dem nach § 6.1.1 MTV als „Mindestverdienst“ garantierten Alterssicherungsbetrag, wenn und soweit der laufende Verdienst niedriger als der Alterssicherungsbetrag ist.

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