BAG: Sonderzahlung - Bemessungsgrundlage - Tarifauslegung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 10 AZR 330/11 - wie folgt: Der volle Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 16 Abs. 1 TV-V ermäßigt sich nicht um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer einen Krankengeldzuschuss nach § 13 Abs. 1 Satz 2 TV-V erhalten hat. Auch dies sind Zeiten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall iSv. § 16 Abs. 1 Satz 4 TV-V.