BAG: Solo-Trompeter - Direktionsrecht - Verpflichtung zum Spielen weiterer Instrumente
Das BAG hat in seinem Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 779/10 - wie folgt entschieden: Nach Nr. 8 TZ 310.1 KETV-MTV sind die Klangkörpermitglieder verpflichtet, mit allen in Anlage 2 zum KTV-V näher bezeichneten Instrumenten der jeweiligen Instrumentengruppe mitzuwirken. Diese tarifliche Mitwirkungspflicht wird nicht dadurch beschränkt, dass in einem Formulararbeitsvertrag nach O 214.1 OTV eine Verpflichtung zum Spielen eines Nebeninstruments nicht festgelegt ist. Darin liegt keine iSv. § 4 Abs. 3 TVG günstigere Regelung.