LSG Berlin Brandenburg: Seelische Belastung als Arbeitsunfall
Das LSG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – L 2 U 1014/05 – wie folgt: Ein Ereignis, das bei einem Fahrer einen Schock auslöst und eine posttraumatische Belastungsstörung verursacht, stellt einen Arbeitsunfall nach SGB VII dar. Die Richter sahen die Aspekte erfüllt, die einen Arbeitsunfall kennzeichnen. Das Ereignis passierte während einer versicherten Tätigkeit, der Vorfall ist zeitlich begrenzt, das Unfallgeschehen wirkte von außen auf den Körper ein und der Verunfallte erlitt einen Gesundheitsschaden. Damit war die Berufsgenossenschaft verpflichtet, die Behandlungskosten für etwa 100 Therapiestunden zu übernehmen.