LAG Baden-Württemberg: Schriftlichkeitsgebot bei Zustimmungsverweigerung
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 1.8.2008 – 5 TaBV 8/07 – wie folgt: Die Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats gegen eine personelle Maßnahme entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot aus § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG, wenn diese in elektronischer Form ohne qualifizierte elektronische Signatur i. S. v. § 126a BGB übermittelt wird. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2121-4 unterwww.betriebs-berater.de