BAG: Schließung von Stationierungsorten einer Fluggesellschaft - Versetzung - billiges Ermessen
Das BAg hat mit Urteil vom 28.8.2013 - 10 AZR 569/12 - entschieden: Ist im Arbeitsvertrag ein bestimmter Ort angegeben, an dem die Arbeit zu beginnen ist, so muss darin keine vertragliche Festschreibung des Arbeitsorts liegen; es kann sich auch um die schriftliche Fixierung der erstmaligen Ausübung des Weisungsrechts handeln. Fehlt es im Arbeitsvertrag an einer Festlegung des Orts der Arbeitsleistung, ergibt sich der Umfang des Weisungsrechts aus § 106 GewO, § 315 BGB. Unter den bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung des Weisungsrechts zu berücksichtigenden Interessen der Parteien kommt einer unternehmerischen Ent-scheidung des Arbeitgebers erhebliches Gewicht zu. Stets sind jedoch die beiderseitigen Interessen der Parteien im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Dabei kann es auch auf branchen- oder berufsspezifische Besonderheiten ankommen.