BAG: Schiedsabrede - Auslegung des Arbeitsvertrags eines Bühnentechnikers (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07
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LEITSÄTZE
1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Antje Ebeling Rechtsanwältin bei Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main
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