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Arbeitsrecht
11.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Schiedsabrede - Auslegung des Arbeitsvertrags eines Bühnentechnikers (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 28. Januar 2009 - 4 AZR 987/07


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LEITSÄTZE

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

2. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon gesondert die Schiedsgerichtsregelung des NV Bühne ausdrücklich und schriftlich in Bezug genommen, ist eine vom Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitsgericht erhobene Klage aus dem Arbeitsverhältnis nach § 101 Abs. 2 ArbGG unzulässig.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von  
Dr. Antje Ebeling Rechtsanwältin bei Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main

Zum Entscheidungsreport

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