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Arbeitsrecht
20.10.2010
Arbeitsrecht
OLG Köln: Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

Das OLG entschied in seinem Urteil vom 29.7.2010 – 18 U 196/09 – wie folgt: Das OLG hat erstmals einem GmbH-Geschäftsführer Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Der Klinikleiter erhält alle Schäden ersetzt, die aus der nicht erfolgten Weiterbeschäftigung resultieren. Die vorliegende Benachteiligung aus Altersgründen steht aufgrund von Indizien fest, die die städtischen Kliniken gemäß § 22 AGG nicht widerlegt hatte. Die Kliniken können sich auch nicht darauf berufen, die Benachteiligung sei im Hinblick auf den Umbruch des Gesundheitsmarktes gerechtfertigt und eine längerfristige Bindung an einen neuen Geschäftsführer notwendig. Eine Vertragsverlängerung bis zum 65. Lebensjahr ist durchaus denkbar gewesen.

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