BAG: Schadenersatz wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht beim Betriebsübergang
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 717/06 - wie folgt: Im Rahmen der Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage kann es erforderlich sein, dass der Arbeitgeber eine gestaltende Entscheidung trifft, weil die Anpassung ein Versorgungssystem insgesamt und nicht nur ein einzelnes Arbeits- oder Versorgungsverhältnis betrifft. Er hat darzulegen und zu beweisen, auf welchen Grundlagen die Entscheidung beruht und inwieweit sie angemessen ist. Damit grenzt sich das BAG zur Rechtsprechung des BGH vom 1.2.2002 - V ZR 61/01 - ab.
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