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Arbeitsrecht
27.02.2020
Arbeitsrecht
BAG: Saisonbeschäftigung - Vereinbarung über die Begrenzung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf die jeweilige Saison - unangemessene Benachteiligung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2019 – 7 AZR 582/17 – wie folgt entschieden:

Ein in einem Freibad beschäftigter Bademeister wird durch die in seinem unbefristeten Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung über die Begrenzung der Beschäftigungs- und Vergütungspflicht auf die Freibadsaison in der Zeit von April bis Oktober nicht unangemessen benachteiligt, wenn der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags davon ausgehen durfte, den Arbeitnehmer außerhalb der Saison nicht beschäftigen zu können (Rn. 44 ff.).

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