BFH: Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit
Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.
BFH, Urteil vom 19.6.2013 - II R 20/12