: Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag
Das BAG hat mit Urteil vom 21.8.2013 - 5 AZR 581/11 - entschieden: Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrags eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers eine Klausel, wonach sich die Vergütung nach dem „Bundesangestelltentarif (Fassung Land Hessen)“ richten soll, ist dies dahingehend auszulegen, dass die für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen durch den Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2008 und den Tarifvertrag Einkommensver-besserung Hessen 2009/2010 getroffenen Vergütungsregelungen nachzuvollziehen sind. Die Tarifverträge Einkommensverbesserung 2008 und Einkommensverbesserung Hessen 2009/2010, die das Land Hessen mit einzelnen Mitgliedsgewerkschaften des DGB und mit der dbb tarifunion nach getrennten Verhandlungen gleichlautend vereinbart hat, enthalten einmalige, nicht auf Fortentwicklung gerichtete Einkom-mensverbesserungen, so dass im Rahmen einer Zahlungsklage offenbleiben kann, ob eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine partielle Bezugnah-me auf den BAT und die diesen ergänzenden Tarifverträge enthält, bei Fehlen einer Kollisionsregel noch hinreichend transparent iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist.