BAG: Sachleistungen zur kostenfreien Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen im ÖPNV - betriebliche Altersversorgung - „endbezugsbezogene“ Ausgestaltung
Das BAG hat mit Urteil vom 30.1.2019 – 5 AZR 442/17 – wie folgt entschieden:
1. Eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die dem Arbeitnehmer neben einem Ruhegehalt als Sach- bzw. Nutzungsleistung zugesagt wird und die weder an die Dauer der erbrachten Dienstzeit anknüpft noch Steigerungen im Arbeits- oder Ruhestandsverhältnis unterliegt, kann „endbezugsbezogen“ in der Weise ausgestaltet werden, dass ein Betriebsrentner diejenige Leistung erhält, die bei Eintritt in den Ruhestand einem aktiven Arbeitnehmer des Arbeitgebers zustand (Rn. 109 f.).
2. Betriebsvereinbarungen über eine entsprechend „endbezugsbezogen“ ausgestaltete Sach- bzw. Nutzungsleistung unterliegen, soweit sie die Ansprüche aktiver Arbeitnehmer auch für die Zeit des (späteren) Ruhestands schmälern, hinsichtlich der Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes grundsätzlich keinen strengeren Anforderungen als bezüglich von Verschlechterungen, die die aktive Belegschaft treffen (Rn. 110).