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Arbeitsrecht
16.04.2014
Arbeitsrecht
BAG: Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch - tarifvertragliche Höchstdauer einer Befristung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2014 - 7 AZR 260/12 - entschieden: Die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT verbietet sowohl nach ihrem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck, von vornherein einen Zeitvertrag für die Dauer von mehr als fünf Jahren zu vereinbaren. Mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträ-ge können dagegen zusammen die Dauer von fünf Jahren überschreiten. Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber rechtsmissbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen.

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