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Arbeitsrecht
15.11.2017
Arbeitsrecht
BAG: Rufbereitschaft – Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

Der BAG hat mit Urteil vom 6.9.2017 – 5 AZR 429/16 – ECLI:DE:BAG:2017:060917.U.5AZR429.16.0 – wie folgt entschieden:

Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist das im Referenzzeitraum erzielte Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft nach § 22 Satz 2 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen.
(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2017-2804-2

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