BAG: Rückzahlung von Ausbildungskosten
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.11. 2008 – 3 AZR 192/07 – wie folgt: Eine Rückzahlungsverpflichtung, die auch für den Fall vereinbart ist, dass der potenzielle Arbeitgeber dem potenziellen Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder will, hält regelmäßig einer Inhaltskontrolle anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht stand. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-893-3 unterwww.betriebs-berater.de