BAG: Rückzahlung eines Arbeitgeberlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Das BAg hat mit Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - entschieden: Die vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel in einem Vertrag über ein Arbeitge-berdarlehen, auf deren Inhalt der Arbeitnehmer keinen Einfluss nehmen konnte, ist dann wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam, wenn sie den Arbeitgeber zur Kündigung des Darlehensvertrages in allen Fällen berechtigt, in denen das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung des Darlehens beendet wird. Eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Klausel auf eine solche mit einem zulässigen Inhalt scheidet aus.