EuGH: Riester-Rente muss nachgebessert werden
Mit Urteil vom 10.9.2009 - Rs. C-269/07 - hat der EuGH entschieden, dass Grenzgänger und Ruheständler im Ausland von der staatlich geförderten Riester-Rente nicht ausgeschlossen werden dürfen. Insoweit verstoße die jetzige Regelung gegen das Recht auf freie Wohnortwahl und gegen die Gleichbehandlung von Deutschen und Ausländern. Überdies kritisierte der Gerichtshof die Verpflichtung, bei einem Umzug ins Ausland die in Deutschland erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Damit werde die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU eingeschränkt.