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Arbeitsrecht
26.07.2019
Arbeitsrecht
BAG: Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

Das BAG hat mit Urteil vom 17. April 2019 – 5 AZR 250/18, ECLI:DE:BAG:2019:170419.U.5AZR250.18.0  – wie folgt entschieden:

1. Wird in einem Tarifvertrag die „regelmäßige Arbeitszeit“ festgeschrieben, handelt es sich hierbei - sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - üblicherweise um den zeitlichen Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Vollarbeit (Rn. 18).

2. Bei Anwendung des Günstigkeitsprinzips aus § 4 Abs. 3 TVG lässt sich objektiv nicht zweifelsfrei feststellen, ob bei der Arbeit im Rettungsdienst für dieselbe Vergü-tung eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden Vollarbeit oder eine Kombination aus 19,2 Stunden Vollarbeit und 20,8 Stunden Bereitschaftsdienst günstiger ist. Es verbleibt deshalb bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (Rn. 32).

(Orientierungssätze)

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