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Arbeitsrecht
01.12.2016
Arbeitsrecht
BAG: Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug - vertrauensvolle Zusammenarbeit

Das BAG hat mit Beschluss vom 11.10.2016 – 1 ABR 51/14 – wie folgt entschieden:

1. Das Restmandat des Betriebsrats nach § 21b BetrVG setzt einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung eines Betriebs ausgelösten Aufgaben voraus.

2. Ein funktionaler Bezug folgt nicht aus einer vorangegangenen Verletzung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Das Restmandat dient nicht der Sanktion eines betriebsverfassungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.

 

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