LAG Schleswig-Holstein: Regelungskompetenz bei Zuordnungstarifvertrag
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 9.7.2008 – 3 TaBV 4/08 – mit dem BAG vom 24.1.2001 – 4 ABR 4/00 – (BB 2001, 2120) wie folgt: Ein Zuordnungstarifvertrag kann mehrere selbstständige Betriebe i. S. d. § 1 BetrVG wirksam erfassen, ohne dass die Tarifparteien ihre Regelungskompetenz dadurch überschreiten. Durch die Novellierung des BetrVG 2001 wurden in § 3 BetrVG keine Tatbestandsvoraussetzungen geschaffen, die einer Weitergeltung von nach altem Recht abgeschlossenen Tarifverträgen entgegenstehen könnten. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2681-4 unterwww.betriebs-berater.de