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Arbeitsrecht
20.01.2017
Arbeitsrecht
BAG: Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens - Referenzzeitraum

Das BAG hat mit Urteil vom 2.11.2016 – 10 AZR 419/15 – wie folgt entschieden:

1. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden.

2. Dabei entspricht die Referenzmethode am ehesten dem durch tatsächliche Arbeitsleistung geäußerten Parteiwillen, wenn der Beurteilung eine mehrjährig übereinstimmend und ohne entgegenstehende Bekundungen geübte Vertragspraxis zugrunde liegt.

3. Der Referenzzeitraum ist so zu bemessen, dass zufällige Ergebnisse ausgeschlossen sind und der aktuelle Stand des Vertragsverhältnisses der Parteien wiedergegeben wird. Es gibt keine feste Regel, welcher Zeitraum hierbei in den Blick zu nehmen ist.

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