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Arbeitsrecht
06.08.2015
Arbeitsrecht
BAG: Rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Geldentschädigungsanspruch - Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen

Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2015 – 8 AZR 1007/13 – wie folgt entschieden:

1. Durch Privatdetektive erhobene Daten, die bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen betreffen, sind personenbezogene Daten iSv. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG und Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG. Auch das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt unter den Begriff der personenbezogenen Daten, sofern es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.

2. Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

3. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine rechtswidrige Überwachung eines Arbeitnehmers einschließlich heimlicher Videoaufnahmen kann einen Geldentschädigungsanspruch begründen.

EMRK Art. 8 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BDSG §§ 3, 7, 32 Abs. 1 unter Beachtung der Richtlinie 95/46/EG

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