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Arbeitsrecht
23.05.2012
Arbeitsrecht
BAG: Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22.3.2012 - 7 AZB 51/11 - wie folgt: Der Streit über die Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG.

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