BAG: Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit einer Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22.3.2012 - 7 AZB 51/11 - wie folgt: Der Streit über die Wirksamkeit der Wahl zur Gesamtschwerbehindertenvertretung ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG.