BAG: Rechtsweg für Klage auf Arbeitgeberzuschuss zur pKV
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 19.8.2008 – 5 AZB 75/08 – wie folgt: Für Klagen auf Zahlung oder Rückzahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 257 SGB V sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2401-3 unter www.betriebs-berater.de