BAG: Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 27.8.2008 - 5 AZB 71/08 - wie folgt: Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht zuständig für eine Auskunftsklage eines Bewerbers gegen einen Rechtsanwalt, der im Namen eines namentlich nicht benannten Arbeitgebers eine Stellenanzeige schaltet. Dies gilt auch dann, wenn die Auskunft zur Vorbereitung eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 15 AGG gegen den Arbeitgeber dient.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2290-2 unter www.betriebs-berater.de