LAG Schleswig-Holstein: Rechtsweg bei Arbeitgeberdarlehen
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 8.7.2013 - 5 Ta 110/13 - wie folgt entschieden:
1. Bei Rechtsstreitigkeiten über ein Arbeitgeberdarlehen ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG gegeben.
2. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG liegt insbesondere dann vor, wenn das Darlehens durch entsprechende Lohneinbehalte des Arbeitnehmers zurückgezahlt werden soll.