BAG: Rechtsweg - Sozialeinrichtung
Das BAG hat mit Beschluss vom 5.12.2013 - 10 AZB 25/13 - entschieden: Der Begriff der Sozialeinrichtung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG entspricht im Wesentlichen dem gleichlautenden Begriff in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Ob die in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG vorgesehene Einschränkung auf Betrieb, Unternehmen oder Konzern in vollem Umfang auf § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG anwendbar ist oder ob auch solche Einrichtungen unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG fallen können, deren Wirkungskreis zwar über Betrieb, Unternehmen und Konzern hinausgeht, die aber gleichwohl die in § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG vorausgesetzte Nähe zum Arbeitsverhältnis aufweisen, kann dahinstehen.