BAG: Rechtsweg - Beschluss ohne Gründe
Das BAG hat mit Beschluss vom 16.6.2015 – 10 AS 2/15 – wie folgt entschieden:
1. Ein Beschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, dessen Gründe sich auf die Angabe der §§ 13, 17a Abs. 2 GVG beschränken, genügt nicht den Anforderungen des § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG.
2. Auch wenn die fehlende Begründung eines Verweisungsbeschlusses nicht zur Nichtigkeit dieser Entscheidung führt, liegt doch bereits in dieser groben Missachtung der nicht zur Disposition des einzelnen Richters stehenden Begründungspflicht nach § 17a Abs. 4 Satz 2 GVG regelmäßig eine krasse Rechtsverletzung, welche die Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ausnahmsweise rechtfertigt.