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Arbeitsrecht
17.03.2014
Arbeitsrecht
: Rechtsweg - Auskunftsanspruch - personenbezogene Daten

Das BAG hat mit Urteil vom 3.2.2014 - 10 AZB 77/13 - entschieden:Verlangt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-ses Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ist regelmäßig gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a ArbGG der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der ordentliche Rechtsweg kommt in Betracht, wenn der geltend gemachte Anspruch nach dem anspruchsbegründenden Sachverhalt auf einem anderen, nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnis beruht.

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