BAG: Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden
Das BAG hat mit Beschluss vom 16.8.2016 – 9 AS 4/16 – wie folgt entschieden:
Die nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung im Anschluss an eine Rechtswegverweisung ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts, den dazu berufenen obersten Gerichtshof des Bundes entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts anzurufen, ergeht gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden.