LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung, TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung T
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.4.2018 – 6 Sa 1586/17– wie folgt entschieden:
1. Der Tarifvertrag Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung T. schränkt das Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Versetzung eines Arbeitnehmers ein.
Die dort in § 3 Abs. 4 und § 4 genannten Regelungen und Verfahrensvorschriften sind abschließend und können nicht durch die Betriebsvereinbarung Interessenausgleich und Sozialplan eingechränkt werden.
2. Ist eine Versetzung wegen Verstoß gegen § 3 Abs. 4 TV Ratio unwirksam, ist eine Folgeversetzung, die darauf beruht, ebenfalls unwirksam. .
§ 106 GewO, § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG, § 77 Abs. 3 BetrVG