: Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren
Lässt das Landesarbeitsgericht in seiner zurückweisenden Entscheidung über die gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe eingelegte sofortige Beschwerde die Rechtsbeschwerde nicht zu, ist das Bundesarbeitsgericht daran gebunden. Eine Anfechtung der Nichtzulassungsentscheidung ist unstatthaft.
BAG-Entscheidung vom 11.6.2009 - 9 AZA 8/09