BAG: Rechtliche Aspekte in der Nichtzulassungsbeschwerde
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.12.2009 – 3 AZN 753/09 – wie folgt: Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann der Beschwerdeführer nicht mit Angriffen zu rechtlichen Aspekten gehört werden, die nicht mehr der Entscheidung des Revisionsgerichts unterliegen. Prozesserklärungen sind nach den für Willenserklärungen des Bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätzen auszulegen. Die Prozesspartei darf nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden.