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Arbeitsrecht
20.05.2009
Arbeitsrecht
BAG: Rechtliche Aspekte der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen (VVaG) (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

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Leitsatz:

Ein Anspruch des Betriebsrentners gegen die Pensionskasse (PK) auf Überschussbeteiligung  besteht nur, wenn ein Überschuss nach satzungsgemäßer Dotierung der Deckungsrückstellung sowie der Verlustrücklage verbleibt und die Mitgliederversammlung (MV) einen entsprechenden Beschluss fasst bzw. zu fassen hatte. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob eine notwendige Nachdotierung der Deckungsrückstellung über mehrere Jahre gestreckt aus den Überschüssen oder in voller Höhe aus der Verlustrücklage erfolgt und dieser sodann gestreckt die Überschüsse bis zu ihrer Wiederauffüllung zugeführt werden. Satzungsbestimmungen, nach denen nur den aktiven Arbeitnehmern (AN) des Trägerunternehmens das Stimmrecht in der MV zusteht, während Rentner die Vereinsmitgliedschaft verlieren, sind rechtswirksam und verstoßen nicht gegen das Altersdiskriminierungsverbot des AGG. Rentner sind durch den mitgliedschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ausreichend geschützt. Bleiben in Folge fehlerhaften Anlageverhaltens der PK verteilungsfähige Überschüsse aus, kann dies Schadensersatzansprüche der Rentner gegen die PK auslösen.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Rainer Hock, RA, Syndikus der Watson Wyatt Heissmann GmbH, Wiesbaden Zum Entscheidungsreport

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