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Arbeitsrecht
21.04.2015
Arbeitsrecht
BAG: RTV Gebäudereinigung - Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit - auftragsbedingt laufende Verrichtung von Arbeiten

Das BAG hat mit Urteil 12.2.2015 — 10 AZR 72/14 — wie folgt entschieden: 1. Unter Arbeitsstelle iSv. § 3 Ziff. 2.1 und § 3 Ziff. 3.7 Buchst. g RTV ist regelmäßig der Ort zu verstehen, an dem der Arbeitnehmer seine nach § 106 GewO im Wege des Direktionsrechts zugewiesene Tätigkeit zu erbringen hat.

2. Sonn- und Feiertagsarbeiten werden iSv. § 3 Ziff. 3.7 Buchst. g RTV auftragsbedingt laufend verrichtet, wenn die Arbeiten nach der Vereinbarung zwischen Arbeit-geber und Kunde an Sonn- und Feiertagen ausgeführt werden müssen und an allen Sonn- oder Feiertagen anfallen. Weder ist erforderlich, dass der einzelne Arbeitnehmer für diese Arbeiten stets an denselben Feiertagen eingesetzt wird, noch, dass diese Arbeiten kontinuierlich an jedem Kalendertag anfallen.

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