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Arbeitsrecht
11.08.2011
Arbeitsrecht
Sächsisches LAG: Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 17.5.2011 – 7 Sa 137/10 – wie folgt: Das Elternzeitverlangen einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers für das 3. Lebensjahr des Kindes stellt keine Verlängerung der Elternteilzeit im Sinne von § 15 Abs. 3 S. 1 BEEG dar und bedarf somit nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Eine allgemeine tarifvertragliche Quote, wonach die Anzahl der Arbeitnehmer zur Inanspruchnahme von Teilzeit limitiert wird, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht, wenn damit der Anspruch auf Gewährung von Elternteilzeit nach § 15 Abs. 7 BEEG, ohne dass dringende betriebliche Gründe vorliegen, eingeschränkt wird.

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