BAG: Prozesskostenhilfe - Verlust des Rechtsschutzes durch Gewerkschaftsaustritt
Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 - entschieden: Tritt eine Partei während eines Rechtsstreits aus Gründen, die mit der Prozessfüh-rung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes in Verbindung stehen, aus der Ge-werkschaft aus und nimmt sie damit den Verlust der bisherigen Vertretung in Kauf, scheidet die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus, wenn nachvollziehbare Gründe für den Gewerkschaftsaustritt fehlen. Eine Verletzung der (negativen) Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 Abs. 3 GG liegt darin nicht. Was im Fall des Austritts aus anderen Gründen gilt, be-darf vorliegend keiner Entscheidung.