BAG: Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor Einreichung der Rechtsmittelbegründung
Das BAG hat mit Beschluss vom 23.4.2018 – 9 AZB 5/18 – wie folgt entschieden:
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner setzt im Allgemeinen voraus, dass das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (Rn. 3).