BAG: Professor (W 3-Professur) im arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis - Vergütung entsprechend beamtenrechtlicher Regelungen im Sächsischen Besoldungsgesetz
Das BAG hat mit Urteil vom 16.10.2019 – 5 AZR 423/18 – wie folgt entschieden:
Eine hauptberufliche wissenschaftliche Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung ist iSv. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Alt. 4 SächsBesG der eines Professors gleichwertig und damit bei der ersten Stufenzuordnung von Professoren in Ämtern der Besoldungsgruppen W 3 der sächsischen Besoldungsordnung zu berücksichtigen, wenn sie in ihrer Bedeutung, dh. ihrer Wertigkeit und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit eines Professors entspricht, und zwar unabhängig von der konkreten Fachrichtung und Funktion. Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass der Betroffene an der Forschungseinrichtung überwiegend Aufgaben wahrgenommen hat, die den konkreten Dienstaufgaben eines Professors an einer sächsischen Hochschule iSv. § 67 SächsHSFG entsprechen (Rn. 34).