LAG Schleswig-Holstein: Probezeitkündigung ohne Angabe des Kündigungstermins
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 10.7.2014 – 5 Sa 98/14 - wie folgt entschieden: Eine Kündigung „innerhalb der Probezeit“ ohne Angabe des Kündigungstermins ist hinreichend bestimmt, wenn im Arbeitsvertrag die während der vereinbarten Probezeit geltende Kündigungsfrist ausdrücklich geregelt worden ist.