BVerfG: Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen
Der erste Senat entschied in seinem Urteil vom 20.3.2008 - 1 BvR 3255/07 -, dass die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen nach § 35a Abs. 6 S. 2 SGBIV, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliedszeitschrift zu veröffentlichen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
(Quelle: PM des BVerfG vom 20.3.2008)